Abschnitt 4: Spielverlauf
§ 5 - Ellbogen
Der Ellbogen muss während eines Wurfes hinter der Tischkante bleiben.
§ 6 - Treffer, Doppelter Treffer, Summenregelung
(1) 1Wird ein Becher durch ein Team getroffen, muss dieser vom gegnerischen Team getrunken werden. 2Getrunkene Becher sind beiseitezustellen. 3Der Ball ist nach einem Treffer herauszunehmen.
(2) 1Trifft ein Team in einer Runde zwei unterschiedliche Becher, müssen beide Becher getrunken werden. 2Die Bälle sind zurückzugeben ("balls back").
(3) 1Trifft ein Team in einer Runde zwei Mal denselben Becher, hat das gegnerische Team drei Becher zu trinken. 2Die Wahl der Becher, die getrunken werden sollen, obliegt dem Team, dessen Becher getroffen wurden.
(4) 1Finden mehrere Regelungen dieses Gesetzes Anwendung, die zum Trinken mehrerer Becher verpflichten, wird die Anzahl der zu trinkenden Becher aufaddiert.
§ 7 - Aufsetzer
(1) 1Kommt ein Ball während eines Wurfs auf dem Tisch auf und trifft danach einen Becher, sind zwei Becher zu trinken.
2Die Anzahl erhöht sich je Berührung mit dem Tisch.
3Aufsetzer dürfen, nachdem sie aufgekommen sind, weggeschlagen, gefangen oder mit sonstigen den Treffer verhindernden Mitteln beseitigt werden.
(2) Berührt ein Ball während eines Wurfs einen oder mehrere andere Becher, bevor er einen Becher trifft, so müssen zusätzlich zu Letzterem alle vorherig berührten Becher getrunken werden.
§ 8 - On Fire
(1) 1Trifft derselbe Spieler eines Teams in drei aufeinanderfolgenden Würfen, so ist er "on fire". 2Wer on fire ist, darf so oft werfen, bis er keinen Becher mehr trifft.
(2) Absatz 1 gilt nur, wenn der Spieler bei seinem zweiten aufeinanderfolgenden Treffer die Worte „heating up“ unmittelbar laut und deutlich seinem Gegnerteam zu erkennen gibt.
§ 9 - Abwehr, Ablenkung
(1) Es ist weder erlaubt, den Ball aus dem Becher in irgendeiner Art hinauszupusten, noch ist es erlaubt, ihn mit dem Finger herauszuholen.
(2) Ablenkung jeder Art ist erlaubt, sofern dadurch nicht das gegnerische Team beim Treffen eingeschränkt wird; dazu zählt auch die Beeinflussung durch körperlichen Einsatz gegenüber dem Gegner.
§ 10 - Airball
(1) 1Als "Airball" wird ein Ball bezeichnet, der ohne Berührung jeglicher Objekte über die Tischplatte hinausgeworfen wird.
2Wirft ein Spieler einen Airball, ist er verpflichtet, einen Shot zu trinken.
(2) 1Der Spieler, der den Airball geworfen hat, hat die freie Wahl aus allen bereitstehenden, hochprozentigen Getränken.
2Ein Getränk gilt als hochprozentig, wenn es einen Mindestalkoholgehalt von 15 Volumenprozent erreicht.
§ 11 - Island
(1) 1Steht ein Becher einzeln, ohne dass in unmittelbarer Nähe ein anderer Becher ist, kann ein Spieler durch das Wort „Island“ kenntlich machen, dass er diesen Becher nun treffen möchte. 2Trifft der Spieler tatsächlich, muss der Gegner zwei Becher trinken. 3Wird nicht der angesagte Becher getroffen, sondern ein anderer, zählt dieser nicht als Treffer im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1.
(2) Wird von beiden Spielern in dem gleichen Zug (§ 13 Absatz 2) Island getroffen, finden die Regelungen des § 6 Anwendung.
(3) Island kann je Spieler nur ein Mal pro Spiel gesagt werden.
§ 12 - Trickshot
(1) 1Trifft ein Spieler einen Trickshot, hat das gegnerische Team zwei Becher zu trinken. 2Trickshot ist ein Wurf, der einen normalen Wurf nicht unerheblich erschwert. 3Ein Wurf wird nicht dadurch erschwert, dass mit der schwachen Hand geworfen wird oder der Wurf an einem Mitspieler abprallt. 4Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 findet Anwendung.
(2) 1Im Falle des § 14 ist abweichend von Absatz 1 Satz 1 nur ein Becher zu trinken. 2Absatz 1 Satz 4 gilt nicht.
§ 13 - Umstellen, Gentleman
(1) 1Während des Spiels darf einmal umgestellt werden. 2Wie umgestellt wird, entscheidet jedes Team für seine Zielbecher selbst. 3Durch Umstellen darf kein Becher weiter vorne stehen als in der Startaufstellung. 4Die umgestellte Formation darf keine Lücken enthalten und ist an der Tischkante auszurichten.
(2) 1Umgestellt werden darf nur vor dem eigenen Zug. 2Während eines Zuges darf nicht umgestellt werden. 3Als Zug zählen auch die Regelungen des § 6 Absatz 2 Satz 2 sowie die des § 14.
(3) 1Stehen nur noch zwei Becher eines Teams auf dem Tisch, kann das andere Team durch das Wort „Gentleman“ verlangen, die Becher zentriert und in gerader Linie mit dem Tisch aufstellen zu lassen. 2Das Befolgen der Regel steht im Ermessen der Teams. 3Absatz 2 Satz 1 findet entsprechend Anwendung.
§ 14 - Zurückrollen eines Balles
1Rollt ein Ball über die Tischplatte zurück und ist es dem werfenden Team möglich, diesen in ihren Gewahrsam zu bringen, darf das Team diesen Ball erneut werfen.
2Der Wurf ist als Trickshot i.S.d. § 12 von der Person, dessen geworfener Ball zurückgerollt ist, zu vollziehen. 3Der Wurf ist nicht übertragbar.
§ 15 - Abgabe von Würfen
Würfe dürfen an unbeteiligte Dritte jederzeit in unbegrenzter Anzahl abgegeben werden.
Abschnitt 5: Spielende
§ 16 - Reguläres Spielende
1Das Spiel endet, wenn ein Team das Ziel des § 1 erreicht.
2Das Verliererteam hat die nicht getroffenen Becher auf der Seite des anderen Teams zu trinken.
§ 17 - Redemption
(1) 1Wenn der letzte Becher getroffen wird, erhält das verlierende Team die Möglichkeit, durch einen Redemption-Wurf die Niederlage zu verhindern. 2Dabei darf das verlierende Team höchstens so viele Würfe machen wie das gewinnende Team im vorherigen Zug, jedoch nicht mehr als zwei.
(2) 1Jeder erfolgreiche Redemption-Wurf hebt einen Wurf aus dem vorherigen Zug auf; dabei entfällt auch die Summenregel für die Anzahl der Becher nach § 6 Absatz 4 dieses Gesetzes. 2Aufsetzer, doppelte Treffer gemäß § 6 Absatz 3 und § 7 sowie Treffer gemäß § 11 können durch einen rückgängig gemachten Wurf mehr als einmal aufgehoben werden.
(3) Wenn mehr Würfe rückgängig gemacht werden, als das Team getroffen hat, muss die Anzahl der Becher getrunken werden, die nicht als rückgängig gemacht zählen.
(4) § 13 findet im Rahmen dieser Regelung keine Anwendung.
§ 18 - Death Cup
1Wurde ein Becher getroffen und entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 nicht getrunken, wird dieser Becher zum "Death Cup".
2Wird ein Death Cup getroffen, gleichgültig, an welchem Ort er steht oder ob er in der Hand eines Spielers ist, endet das Spiel mit sofortiger Wirkung und dem Sieg des werfenden Teams.
3Es gelten die Folgen des § 16 Satz 2.
4§ 17 und § 20 gelten nicht.
Abschnitt 6: Strafen und sonstige Bestimmungen
§ 19 - Wegschlagen von Bällen
1Wird ein möglicher Treffer entgegen § 7 Absatz 3 oder § 12 Absatz 1 Satz 3 durch Wegschlagen, Fangen oder sonstigen Mitteln verhindert, so ist das Trinken zweier Becher der Spielbecher die Strafe.
2Dies gilt nur, wenn der Ball sich noch über der Tischplatte befindet und der Treffer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
§ 20 - Rennen um das Haus in entkleideter Form
(1) 1Trifft ein Spieler während eines Spiels keinen einzigen Becher, muss er nach dem Spiel vollkommen entkleidet um das Haus rennen ("nackte Meile"). 2Die Schuhe sind zwingend anzulassen. 3Die nackte Meile darf, sollte der Spieler die Tageszeit für unangemessen befinden, zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch am selben Tag, gelaufen werden. 4Die nackte Meile darf nicht auf andere Personen übertragen werden. 5Gast-Würfe sind von dieser Regelung ausgenommen.
§ 21 - Umwerfen und Umschlagen von Spielbechern
(1) Wird ein voller Spielbecher durch ein einen Wurf umgeworfen, hat das andere Team den Becher beiseite zu stellen und einen anderen Becher zu trinken.
(2) Gleiches gilt, wenn Spieler ihre eigenen Becher durch fahrlässige Handlungen umschlagen.
§ 22 - Regelungen über die Benutzung eines mobilen Endgeräts während des Spiels
1Das mobile Endgerät ist nur in Ausnahmefällen zu benutzen.
2Dies gilt nicht, wenn ein Spieler Musik abspielen lässt und neue Lieder in die Warteschlange setzen oder das aktuelle Lied ändern möchte.
3Grobe Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Strafbier, das kein Spielbecher ist, geahndet werden.
§ 23 - Abschlussregelung
(1) 1Sollten trotz dieser Satzung Unklarheiten bestehen, so hat derjenige recht, der am lautesten schreit.
22Ausgenommen von dieser Regelung sind Jonas Meyer und Farah-Amina Rasool.
(2) Zur Schonung der Stimmbänder und Trommelfelle können alternativ zu Absatz 1 unter Einvernehmen aller Spieler zu beliebigem Zeitpunkt Dritte als unparteiische Schiedsrichter hinzugezogen werden.
§ 24 - Inkrafttreten
Diese Regelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
§ 25 - Froschregelung
Sei kein Frosch - Quak Quak!